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Welche Förderungen gibt es für den altersgerechten Umbau?
Der altersgerechte Umbau ermöglicht es Menschen, länger sicher und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Barrieren wie Treppen oder enge Durchgänge lassen sich durch technische Hilfsmittel und bauliche Anpassungen beseitigen – zum Beispiel mit einem Treppenlift. Doch solche Maßnahmen kosten Geld.
Gut zu wissen: Es gibt verschiedene Förderprogramme, die finanziell unterstützen.
In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Zuschüsse und Fördermöglichkeiten in Deutschland.
Warum altersgerecht umbauen?
Mit steigendem Alter wird das Zuhause zur potenziellen Gefahrenquelle. Stolperfallen, hohe Stufen oder enge Badezimmer können zur Belastung werden. Ein altersgerechter Umbau beugt Stürzen vor und schafft Lebensqualität.
Zu den typischen Maßnahmen gehören:
Treppenlifte und Plattformlifte
Rutschfeste Bodenbeläge
Verbreiterung von Türen
Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
Notrufsysteme und Lichtanpassungen
Förderprogramme im Überblick
1. Pflegekassenzuschuss
Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person
Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt bis zu 16.720 €
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Gefördert wird alles, was die häusliche Pflege erleichtert – z. B. Treppenlifte
2. KfW-Zuschuss 455-B
Für Eigentümer, Mieter, Vermieter (unabhängig vom Pflegegrad)
Programm: „Altersgerecht Umbauen“
Bis zu 2.500 € Zuschuss (10 % der Kosten)
Antrag vor der Beauftragung stellen
Förderfähig sind z. B. Treppenlifte, Türverbreiterungen, Rampen, Badezimmerumbauten
3. Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen
Je nach Bundesland oder Stadt gibt es weitere Förderprogramme.
Beispiele:
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten
Förderkredite mit günstigen Zinsen
Regionale Programme für Senioren oder Pflegebedürftige
Tipp: Fragen Sie beim Bürgeramt, der Wohnberatungsstelle oder Ihrer Stadtverwaltung nach aktuellen Förderprogrammen.
4. Steuerliche Absetzbarkeit
Auch steuerlich können Umbaukosten geltend gemacht werden:
Außergewöhnliche Belastungen bei medizinischer Notwendigkeit
Handwerkerkosten (20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 € jährlich)
Notwendig: ärztliches Attest und Rechnungen ohne Barzahlung
5. Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt ggf. die zuständige Berufsgenossenschaft die Umbaukosten – etwa für einen Treppenlift.
Voraussetzung:
Unfallbedingte Einschränkung der Mobilität
Maßnahme zur Wiederherstellung der Teilhabe am Leben
6. Sozialamt
Wenn keine anderen Stellen zahlen und die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann das Sozialamt helfen.
Wichtig:
Vor Beginn der Maßnahme beantragen
Nachweis über Einkommen, Vermögen und Notwendigkeit
Die häufigsten förderfähigen Maßnahmen sind:
Treppenlifte (z. B. von ProLift Treppenlifte)
Plattformlifte und Hublifte
Badumbauten (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
Türverbreiterungen
Rutschfeste Böden
Rampe statt Stufe
Automatische Türöffner
Notrufsysteme
Immer vor Beginn des Umbaus Antrag stellen
Angebote und Rechnungen vom Fachbetrieb einholen
Professionelle Beratung nutzen (z. B. durch ProLift Treppenlifte)
Maßnahmen dokumentieren (Fotos, Atteste, Rechnungen)
Fazit
Der altersgerechte Umbau muss nicht allein aus eigener Tasche bezahlt werden. Zuschüsse von der Pflegekasse, der KfW, regionalen Stellen oder sogar dem Finanzamt helfen dabei, Kosten zu senken. Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren, sauber zu dokumentieren und professionelle Partner wie ProLift Treppenlifte einzubeziehen.
Altersgerechte Umbauten wie Treppenlifte oder barrierefreie Bäder werden durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €, die KfW bis zu 2.500 €.
Weitere Zuschüsse gibt es von Kommunen, dem Sozialamt und über steuerliche Regelungen. Eine rechtzeitige Antragstellung und professionelle Unterstützung – z. B. durch ProLift Treppenlifte – sind entscheidend.
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