Welche Förderungen gibt es für den altersgerechten Umbau?

Artikel anhören

Welche Förderungen gibt es für den altersgerechten Umbau?

Der altersgerechte Umbau ermöglicht es Menschen, länger sicher und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Barrieren wie Treppen oder enge Durchgänge lassen sich durch technische Hilfsmittel und bauliche Anpassungen beseitigen – zum Beispiel mit einem Treppenlift. Doch solche Maßnahmen kosten Geld.

Gut zu wissen: Es gibt verschiedene Förderprogramme, die finanziell unterstützen.

In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Zuschüsse und Fördermöglichkeiten in Deutschland.

Warum altersgerecht umbauen?

Mit steigendem Alter wird das Zuhause zur potenziellen Gefahrenquelle. Stolperfallen, hohe Stufen oder enge Badezimmer können zur Belastung werden. Ein altersgerechter Umbau beugt Stürzen vor und schafft Lebensqualität.

Zu den typischen Maßnahmen gehören:

  • Treppenlifte und Plattformlifte

  • Rutschfeste Bodenbeläge

  • Verbreiterung von Türen

  • Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)

  • Notrufsysteme und Lichtanpassungen

Förderprogramme im Überblick

1. Pflegekassenzuschuss

Voraussetzung: Pflegegrad 1 bis 5

  • Bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person

  • Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt bis zu 16.720 €

  • Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

  • Gefördert wird alles, was die häusliche Pflege erleichtert – z. B. Treppenlifte

2. KfW-Zuschuss 455-B

Für Eigentümer, Mieter, Vermieter (unabhängig vom Pflegegrad)

  • Programm: „Altersgerecht Umbauen“

  • Bis zu 2.500 € Zuschuss (10 % der Kosten)

  • Antrag vor der Beauftragung stellen

  • Förderfähig sind z. B. Treppenlifte, Türverbreiterungen, Rampen, Badezimmerumbauten

3. Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen

Je nach Bundesland oder Stadt gibt es weitere Förderprogramme.

Beispiele:

  • Zuschüsse für barrierefreie Umbauten

  • Förderkredite mit günstigen Zinsen

  • Regionale Programme für Senioren oder Pflegebedürftige

Tipp: Fragen Sie beim Bürgeramt, der Wohnberatungsstelle oder Ihrer Stadtverwaltung nach aktuellen Förderprogrammen.

4. Steuerliche Absetzbarkeit

Auch steuerlich können Umbaukosten geltend gemacht werden:

  • Außergewöhnliche Belastungen bei medizinischer Notwendigkeit

  • Handwerkerkosten (20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 € jährlich)

  • Notwendig: ärztliches Attest und Rechnungen ohne Barzahlung

5. Berufsgenossenschaften / Unfallkassen

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt ggf. die zuständige Berufsgenossenschaft die Umbaukosten – etwa für einen Treppenlift.

Voraussetzung:

  • Unfallbedingte Einschränkung der Mobilität

  • Maßnahme zur Wiederherstellung der Teilhabe am Leben

6. Sozialamt

Wenn keine anderen Stellen zahlen und die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann das Sozialamt helfen.

Wichtig:

  • Vor Beginn der Maßnahme beantragen

  • Nachweis über Einkommen, Vermögen und Notwendigkeit

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die häufigsten förderfähigen Maßnahmen sind:

  • Treppenlifte (z. B. von ProLift Treppenlifte)

  • Plattformlifte und Hublifte

  • Badumbauten (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)

  • Türverbreiterungen

  • Rutschfeste Böden

  • Rampe statt Stufe

  • Automatische Türöffner

  • Notrufsysteme

Worauf sollte man achten?

  • Immer vor Beginn des Umbaus Antrag stellen

  • Angebote und Rechnungen vom Fachbetrieb einholen

  • Professionelle Beratung nutzen (z. B. durch ProLift Treppenlifte)

  • Maßnahmen dokumentieren (Fotos, Atteste, Rechnungen)

Fazit

Der altersgerechte Umbau muss nicht allein aus eigener Tasche bezahlt werden. Zuschüsse von der Pflegekasse, der KfW, regionalen Stellen oder sogar dem Finanzamt helfen dabei, Kosten zu senken. Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren, sauber zu dokumentieren und professionelle Partner wie ProLift Treppenlifte einzubeziehen.

Zusammenfassung

Altersgerechte Umbauten wie Treppenlifte oder barrierefreie Bäder werden durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €, die KfW bis zu 2.500 €.

Weitere Zuschüsse gibt es von Kommunen, dem Sozialamt und über steuerliche Regelungen. Eine rechtzeitige Antragstellung und professionelle Unterstützung – z. B. durch ProLift Treppenlifte – sind entscheidend.

Sie möchten ein individuelles Angebot inklusive Prüfung und Beantragung aller für Sie möglichen Zuschüsse? Dann klicken Sie auf die folgende Schaltfläche und tragen Ihre Daten ein. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und besprechen Ihre Situation. Für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich:

Kostenfreies Buch

"Der Weg zu Ihrem Treppenlift"

per E-Mail jetzt kostenfrei anfordern

© 2025 ProLift Treppenlifte GmbH.

This site is not a part of the Facebook TM website or Facebook TM Inc. Additionally, this site is NOT endorsed by FacebookTM in any way.

FACEBOOK TM is a trademark of FACEBOOK TM, Inc.