Was tun, wenn die Pflegekasse den Treppenlift-Antrag ablehnt?

Artikel anhören

Was tun, wenn die Pflegekasse den Treppenlift-Antrag ablehnt?

Ein Treppenlift kann entscheidend sein, um im Alter sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Pflegekasse den Antrag auf einen Zuschuss ablehnt.

Doch das ist kein Grund zur Resignation. Sie haben Rechte – und konkrete Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihr Antrag nicht bewilligt wurde.

Ablehnung des Treppenlift-Antrags: Was bedeutet das konkret?

Wenn die Pflegekasse den Zuschuss für Ihren Treppenlift ablehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Darin steht:

  • Warum der Antrag abgelehnt wurde

  • Welche gesetzlichen Grundlagen herangezogen wurden

  • Welche Fristen für einen Widerspruch gelten

Lesen Sie diesen Bescheid genau durch und bewahren Sie ihn gut auf. Er ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

Eine Ablehnung kann verschiedene Ursachen haben.

Die häufigsten sind:

  • Es liegt kein anerkannter Pflegegrad vor

  • Die Pflegekasse sieht keine „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“

  • Es wurden nicht alle Unterlagen eingereicht

  • Der Antrag wurde zu spät gestellt (nach dem Einbau)

Viele dieser Ablehnungen lassen sich bei genauer Prüfung widerlegen.

Erste Schritte nach einer Ablehnung

Nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheids sollten Sie Folgendes tun:

  • Prüfen Sie das Datum des Bescheids – die Widerspruchsfrist beträgt nur 1 Monat

  • Notieren Sie sich das Aktenzeichen und legen Sie eine Kopie des Schreibens ab

  • Überlegen Sie, ob Sie neue Unterlagen einreichen können (z. B. ärztliches Attest)

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse nach den Gründen zu erkundigen.

Widerspruch einlegen – so geht’s

Der Widerspruch ist Ihr rechtliches Mittel gegen die Entscheidung.

Wichtig:

  • Schriftlich einreichen – am besten per Post oder Fax

  • Innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Bescheids

  • Mit Angabe Ihrer Daten, des Aktenzeichens und einer Begründung

Sie können die Begründung auch nachreichen, sollten aber den Widerspruch fristgerecht ankündigen.

Was sollte die Widerspruchsbegründung enthalten?

Die Begründung sollte sachlich und individuell auf Ihren Fall eingehen.

Folgende Inhalte helfen:

  • Beschreibung Ihrer Mobilitätseinschränkung

  • Hinweise auf Stolpergefahren oder Sturzrisiken

  • Ärztliche Stellungnahmen oder Pflegegutachten

  • Hinweise auf den anerkannten Pflegegrad

Die Pflegekasse muss bei guter Begründung eine neue Prüfung vornehmen.

Unterstützung durch ProLift Treppenlifte

ProLift Treppenlifte lässt Sie mit einer Ablehnung nicht allein.

Die Experten bieten Ihnen:

  • Hilfe beim Formulieren des Widerspruchs

  • Unterstützung beim Einreichen fehlender Nachweise

  • Ansprechpartner für Rückfragen mit der Pflegekasse

  • Optional: Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Kasse

Das entlastet Sie und erhöht die Erfolgsaussichten.

Alternative Wege zur Finanzierung

Selbst wenn der Zuschuss nicht bewilligt wird, gibt es weitere Möglichkeiten:

  • KfW-Förderung (z. B. Programm 455-B)

  • Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung

  • Finanzierung über Ratenkauf oder Seniorenkredit

  • Zuschüsse über regionale Förderprogramme

ProLift Treppenlifte hilft Ihnen auch dabei, diese Optionen zu prüfen.

Zusammenfassung

Eine Ablehnung des Treppenlift-Zuschusses durch die Pflegekasse ist kein endgültiges Aus. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und durch neue Belege oder medizinische Stellungnahmen gute Chancen auf eine Korrektur des Bescheids haben. ProLift Treppenlifte steht Ihnen in diesem Prozess zur Seite und unterstützt Sie professionell – damit Sie die Förderung bekommen, die Ihnen zusteht.

Sie möchten ein individuelles Angebot inklusive Prüfung und Beantragung aller für Sie möglichen Zuschüsse? Dann klicken Sie auf die folgende Schaltfläche und tragen Ihre Daten ein. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und besprechen Ihre Situation. Für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich:

Kostenfreies Buch

"Der Weg zu Ihrem Treppenlift"

per E-Mail jetzt kostenfrei anfordern

© 2025 ProLift Treppenlifte GmbH.

This site is not a part of the Facebook TM website or Facebook TM Inc. Additionally, this site is NOT endorsed by FacebookTM in any way.

FACEBOOK TM is a trademark of FACEBOOK TM, Inc.