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Was tun, wenn die Pflegekasse den Treppenlift-Antrag ablehnt?
Ein Treppenlift kann entscheidend sein, um im Alter sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Pflegekasse den Antrag auf einen Zuschuss ablehnt.
Doch das ist kein Grund zur Resignation. Sie haben Rechte – und konkrete Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihr Antrag nicht bewilligt wurde.
Ablehnung des Treppenlift-Antrags: Was bedeutet das konkret?
Wenn die Pflegekasse den Zuschuss für Ihren Treppenlift ablehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Darin steht:
Warum der Antrag abgelehnt wurde
Welche gesetzlichen Grundlagen herangezogen wurden
Welche Fristen für einen Widerspruch gelten
Lesen Sie diesen Bescheid genau durch und bewahren Sie ihn gut auf. Er ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
Eine Ablehnung kann verschiedene Ursachen haben.
Die häufigsten sind:
Es liegt kein anerkannter Pflegegrad vor
Die Pflegekasse sieht keine „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“
Es wurden nicht alle Unterlagen eingereicht
Der Antrag wurde zu spät gestellt (nach dem Einbau)
Viele dieser Ablehnungen lassen sich bei genauer Prüfung widerlegen.
Erste Schritte nach einer Ablehnung
Nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheids sollten Sie Folgendes tun:
Prüfen Sie das Datum des Bescheids – die Widerspruchsfrist beträgt nur 1 Monat
Notieren Sie sich das Aktenzeichen und legen Sie eine Kopie des Schreibens ab
Überlegen Sie, ob Sie neue Unterlagen einreichen können (z. B. ärztliches Attest)
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse nach den Gründen zu erkundigen.
Widerspruch einlegen – so geht’s
Der Widerspruch ist Ihr rechtliches Mittel gegen die Entscheidung.
Wichtig:
Schriftlich einreichen – am besten per Post oder Fax
Innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Bescheids
Mit Angabe Ihrer Daten, des Aktenzeichens und einer Begründung
Sie können die Begründung auch nachreichen, sollten aber den Widerspruch fristgerecht ankündigen.
Was sollte die Widerspruchsbegründung enthalten?
Die Begründung sollte sachlich und individuell auf Ihren Fall eingehen.
Folgende Inhalte helfen:
Beschreibung Ihrer Mobilitätseinschränkung
Hinweise auf Stolpergefahren oder Sturzrisiken
Ärztliche Stellungnahmen oder Pflegegutachten
Hinweise auf den anerkannten Pflegegrad
Die Pflegekasse muss bei guter Begründung eine neue Prüfung vornehmen.
Unterstützung durch ProLift Treppenlifte
ProLift Treppenlifte lässt Sie mit einer Ablehnung nicht allein.
Die Experten bieten Ihnen:
Hilfe beim Formulieren des Widerspruchs
Unterstützung beim Einreichen fehlender Nachweise
Ansprechpartner für Rückfragen mit der Pflegekasse
Optional: Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Kasse
Das entlastet Sie und erhöht die Erfolgsaussichten.
Alternative Wege zur Finanzierung
Selbst wenn der Zuschuss nicht bewilligt wird, gibt es weitere Möglichkeiten:
KfW-Förderung (z. B. Programm 455-B)
Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Finanzierung über Ratenkauf oder Seniorenkredit
Zuschüsse über regionale Förderprogramme
ProLift Treppenlifte hilft Ihnen auch dabei, diese Optionen zu prüfen.
Zusammenfassung
Eine Ablehnung des Treppenlift-Zuschusses durch die Pflegekasse ist kein endgültiges Aus. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und durch neue Belege oder medizinische Stellungnahmen gute Chancen auf eine Korrektur des Bescheids haben. ProLift Treppenlifte steht Ihnen in diesem Prozess zur Seite und unterstützt Sie professionell – damit Sie die Förderung bekommen, die Ihnen zusteht.
Sie möchten ein individuelles Angebot inklusive Prüfung und Beantragung aller für Sie möglichen Zuschüsse? Dann klicken Sie auf die folgende Schaltfläche und tragen Ihre Daten ein. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und besprechen Ihre Situation. Für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich:
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