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Einleitung: Unterstützung für mehr Barrierefreiheit
Ein Treppenlift kann die Lebensqualität im Alter deutlich verbessern – doch er ist mit Kosten verbunden. Viele Menschen fragen sich deshalb: Gibt es Fördermöglichkeiten vom Staat?
Die gute Nachricht: Ja, es gibt verschiedene Zuschüsse und Kredite – vor allem von der KfW-Bank, aber auch von Pflegekassen und regionalen Stellen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderungen es gibt, wie viel Geld möglich ist und worauf Sie achten sollten.
KfW-Zuschuss 455-B: Barrieren reduzieren
Die KfW fördert den Einbau von Treppenliften im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro
Bei umfangreicherem Umbau zum „altersgerechten Haus“: bis zu 6.250 Euro (12,5 %)
Mindestinvestition: 2.000 Euro
Nur für private Eigentümer oder Mieter
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
Die KfW legt Wert darauf, dass der Umbau die Barrierefreiheit verbessert – was bei Treppenliften in der Regel erfüllt ist.
Neben dem Zuschuss gibt es auch einen zinsgünstigen Kredit: KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen (Kredit).
Leistungsumfang:
Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
Günstige Zinsen, oft unter dem Marktniveau
Tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Keine Altersgrenze
Kann auch von Vermietern genutzt werden
Der Kredit kann für alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung eingesetzt werden – auch in Kombination mit anderen Förderungen.
Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen zusätzlichen Zuschuss beantragen.
Voraussetzungen und Leistungen:
Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen
Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person
Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.720 Euro möglich
Keine Rückzahlung erforderlich
Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse
Der Zuschuss gilt für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ – der Treppenlift gehört ausdrücklich dazu.
Wichtig: Der KfW-Zuschuss und der Pflegekassen-Zuschuss dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
Mögliche Optionen:
Pflegekassenzuschuss für den Treppenlift
KfW-Zuschuss für andere barrierefreie Umbauten (z. B. Bad)
KfW-Kredit zusätzlich zum Pflegezuschuss
Mit der richtigen Kombination lassen sich oft mehrere Förderquellen nutzen – ohne Überschneidungen.
Regionale Förderungen: Mehr Geld je nach Bundesland
Einige Städte und Bundesländer bieten zusätzliche Programme an, zum Beispiel:
Beispiele:
Zuschüsse für barrierefreies Wohnen
Förderprogramme für altersgerechte Umbauten
Spezielle Programme für Menschen mit Behinderung
Wohnraumförderung über Landesbanken oder Investitionsbanken
Die Förderhöhe variiert stark – teilweise sind bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Blick in die Wohnbauförderung der eigenen Region lohnt sich also immer.
Hierzu berät Sie Ihr regionaler ProLift-Berater vor Ort persönlich!
Weitere Förderquellen und Hilfen
Neben KfW und Pflegekasse gibt es weitere mögliche Träger:
Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen
Rentenversicherung bei Maßnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit
Sozialamt bei Bedürftigkeit oder geringem Einkommen
Agentur für Arbeit bei Reha- oder beruflicher Wiedereingliederung
Je nach individueller Situation kann auch hier ein Antrag sinnvoll sein.
So gehen Sie vor:
Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Programme.
Lassen Sie sich beraten – z. B. vom Treppenliftanbieter.
Erstellen Sie einen Kostenvoranschlag.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie etwas bestellen oder einbauen lassen.
Warten Sie die Förderzusage ab.
Führen Sie die Maßnahme durch.
Reichen Sie Rechnungen ein und erhalten Sie das Geld.
Hierzu berät Sie Ihr regionaler ProLift-Berater vor Ort persönlich!
Achtung: Häufige Fehler vermeiden
Maßnahme begonnen, bevor der Antrag bewilligt war → keine Förderung
Förderprogramme miteinander verwechselt oder kombiniert, obwohl nicht erlaubt
Keine Beratung eingeholt → Fördermöglichkeiten übersehen
Am besten: Frühzeitig informieren, Antrag korrekt stellen und Expertenrat (z.B. Ihr regionaler ProLift Berater) einholen.
Fazit: Förderungen helfen, Treppenlifte bezahlbar zu machen
Wer sich früh genug informiert, kann mehrere Tausend Euro sparen.
Die wichtigsten Förderquellen sind:
KfW-Zuschuss 455-B: Bis zu 2.500 Euro Zuschuss
KfW-Kredit 159: Bis zu 50.000 Euro zinsgünstiger Kredit
Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro pflegebedürftiger Person
Regionale Programme: Je nach Bundesland bis zu 20.000 Euro möglich
Weitere Träger: z. B. Unfallkasse, Rentenversicherung, Sozialamt
Eine sorgfältige Planung und ein frühzeitiger Antrag sind der Schlüssel zur Förderung.
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