Gibt es Förderungen von der KfW oder anderen öffentlichen Stellen?

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Einleitung: Unterstützung für mehr Barrierefreiheit

Ein Treppenlift kann die Lebensqualität im Alter deutlich verbessern – doch er ist mit Kosten verbunden. Viele Menschen fragen sich deshalb: Gibt es Fördermöglichkeiten vom Staat?

Die gute Nachricht: Ja, es gibt verschiedene Zuschüsse und Kredite – vor allem von der KfW-Bank, aber auch von Pflegekassen und regionalen Stellen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderungen es gibt, wie viel Geld möglich ist und worauf Sie achten sollten.

KfW-Zuschuss 455-B: Barrieren reduzieren

Die KfW fördert den Einbau von Treppenliften im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro

  • Bei umfangreicherem Umbau zum „altersgerechten Haus“: bis zu 6.250 Euro (12,5 %)

  • Mindestinvestition: 2.000 Euro

  • Nur für private Eigentümer oder Mieter

  • Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden

Die KfW legt Wert darauf, dass der Umbau die Barrierefreiheit verbessert – was bei Treppenliften in der Regel erfüllt ist.

KfW-Kredit 159: Günstige Finanzierung

Neben dem Zuschuss gibt es auch einen zinsgünstigen Kredit: KfW-Programm 159 – Altersgerecht Umbauen (Kredit).

Leistungsumfang:

  • Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit

  • Günstige Zinsen, oft unter dem Marktniveau

  • Tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

  • Keine Altersgrenze

  • Kann auch von Vermietern genutzt werden

Der Kredit kann für alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung eingesetzt werden – auch in Kombination mit anderen Förderungen.

Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen zusätzlichen Zuschuss beantragen.

Voraussetzungen und Leistungen:

  • Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen

  • Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person

  • Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.720 Euro möglich

  • Keine Rückzahlung erforderlich

  • Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse

Der Zuschuss gilt für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ – der Treppenlift gehört ausdrücklich dazu.

Kombination von KfW und Pflegekasse?

Wichtig: Der KfW-Zuschuss und der Pflegekassen-Zuschuss dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.

Mögliche Optionen:

  • Pflegekassenzuschuss für den Treppenlift

  • KfW-Zuschuss für andere barrierefreie Umbauten (z. B. Bad)

  • KfW-Kredit zusätzlich zum Pflegezuschuss

Mit der richtigen Kombination lassen sich oft mehrere Förderquellen nutzen – ohne Überschneidungen.

Regionale Förderungen: Mehr Geld je nach Bundesland

Einige Städte und Bundesländer bieten zusätzliche Programme an, zum Beispiel:

Beispiele:

  • Zuschüsse für barrierefreies Wohnen

  • Förderprogramme für altersgerechte Umbauten

  • Spezielle Programme für Menschen mit Behinderung

  • Wohnraumförderung über Landesbanken oder Investitionsbanken

Die Förderhöhe variiert stark – teilweise sind bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Blick in die Wohnbauförderung der eigenen Region lohnt sich also immer.

Hierzu berät Sie Ihr regionaler ProLift-Berater vor Ort persönlich!

Weitere Förderquellen und Hilfen

Neben KfW und Pflegekasse gibt es weitere mögliche Träger:

  • Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen

  • Rentenversicherung bei Maßnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit

  • Sozialamt bei Bedürftigkeit oder geringem Einkommen

  • Agentur für Arbeit bei Reha- oder beruflicher Wiedereingliederung

Je nach individueller Situation kann auch hier ein Antrag sinnvoll sein.

Schritt-für-Schritt zur Förderung

So gehen Sie vor:

  • Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Programme.

  • Lassen Sie sich beraten – z. B. vom Treppenliftanbieter.

  • Erstellen Sie einen Kostenvoranschlag.

  • Stellen Sie den Antrag, bevor Sie etwas bestellen oder einbauen lassen.

  • Warten Sie die Förderzusage ab.

  • Führen Sie die Maßnahme durch.

  • Reichen Sie Rechnungen ein und erhalten Sie das Geld.

Hierzu berät Sie Ihr regionaler ProLift-Berater vor Ort persönlich!

Achtung: Häufige Fehler vermeiden

  • Maßnahme begonnen, bevor der Antrag bewilligt war → keine Förderung

  • Förderprogramme miteinander verwechselt oder kombiniert, obwohl nicht erlaubt

  • Keine Beratung eingeholt → Fördermöglichkeiten übersehen

Am besten: Frühzeitig informieren, Antrag korrekt stellen und Expertenrat (z.B. Ihr regionaler ProLift Berater) einholen.

Fazit: Förderungen helfen, Treppenlifte bezahlbar zu machen

Wer sich früh genug informiert, kann mehrere Tausend Euro sparen.

Die wichtigsten Förderquellen sind:

  • KfW-Zuschuss 455-B: Bis zu 2.500 Euro Zuschuss

  • KfW-Kredit 159: Bis zu 50.000 Euro zinsgünstiger Kredit

  • Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro pflegebedürftiger Person

  • Regionale Programme: Je nach Bundesland bis zu 20.000 Euro möglich

  • Weitere Träger: z. B. Unfallkasse, Rentenversicherung, Sozialamt

Eine sorgfältige Planung und ein frühzeitiger Antrag sind der Schlüssel zur Förderung.

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