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Braucht man eine Genehmigung für den Einbau eines Treppenlifts?
Wer einen Treppenlift plant, stellt sich häufig die Frage: Benötige ich dafür eine behördliche Genehmigung?
Die Antwort ist: In den meisten Fällen nein – zumindest nicht im privaten Eigentum. Dennoch gibt es wichtige Ausnahmen, vor allem bei Mietwohnungen, Eigentümergemeinschaften oder denkmalgeschützten Gebäuden.
Einbau im eigenen Haus: Keine Genehmigung nötig
Wenn Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses sind, brauchen Sie in der Regel keine Baugenehmigung für den Einbau eines Treppenlifts. Der Lift wird an der Treppe oder Wand montiert und verändert nicht die tragende Struktur des Gebäudes.
Typisch für den privaten Bereich:
Keine baurechtliche Genehmigung erforderlich
Planung und Einbau durch zertifizierte Fachfirmen wie ProLift Treppenlifte
Abstimmung mit der Pflegekasse oder KfW-Förderstelle bei Zuschussbedarf
Treppenlift in Mietwohnungen – was ist zu beachten?
Anders sieht es aus, wenn Sie zur Miete wohnen. Dann benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters, bevor Sie einen Treppenlift einbauen lassen.
Wichtige Punkte:
Anspruch auf barrierefreien Umbau besteht laut § 554 BGB grundsätzlich
Vermieter darf nur ablehnen, wenn „berechtigte Interessen“ entgegenstehen
Die Kosten tragen meist die Mieter, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart
Rückbau bei Auszug kann verlangt werden
Tipp: Lassen Sie sich den Umbau schriftlich genehmigen, am besten mit Regelung zum Rückbau.
Eigentumswohnungen: Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig
Wenn Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leben, ist für den Einbau eines Treppenlifts die Zustimmung der Miteigentümer notwendig – vor allem, wenn der Lift im Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus) installiert wird.
Das gilt besonders bei:
Liftschienen, die ins Treppenhaus ragen
Wandmontage an Gemeinschaftsflächen
Außenliften auf Gemeinschaftsgrund
Laut aktueller Gesetzeslage (§ 20 Abs. 2 WEG) dürfen Sie nicht pauschal abgelehnt werden – aber Sie müssen mit Mehrheitsbeschlüssen und Abstimmungen rechnen.
Besondere Regelungen bei denkmalgeschützten Gebäuden
Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann eine Genehmigung erforderlich sein – vor allem, wenn die optische Erscheinung der Fassade oder des Treppenhauses verändert wird.
In solchen Fällen:
Rücksprache mit der unteren Denkmalschutzbehörde
Detaillierte Planung mit Fotos und technischen Zeichnungen
Häufig ist ein Außentreppenlift einfacher genehmigungsfähig als eine Innenlösung
ProLift Treppenlifte unterstützt Sie gerne bei der Abstimmung mit den Behörden.
Genehmigungen für Fördermittel – was zählt hier?
Zwar brauchen Sie für den Einbau selbst meist keine staatliche Genehmigung, für Fördermittel aber schon eine Bewilligung.
Das betrifft insbesondere:
Den Pflegekassenzuschuss (bis 4.180 € pro Person mit Pflegegrad)
Die KfW-Förderung 455-B (Zuschuss) oder 159 (Kredit)
Wichtig: Den Antrag immer vor dem Einbau stellen. Rückwirkend ist keine Förderung möglich.
Fazit
Für den Einbau eines Treppenlifts im eigenen Haus benötigen Sie keine behördliche Genehmigung. In Mietwohnungen oder Eigentumsanlagen müssen Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft zustimmen. Bei Denkmalschutz gelten Sonderregeln. Fördergelder müssen stets vorab beantragt und bewilligt sein. ProLift Treppenlifte unterstützt Sie in allen Fragen rund um Planung, Einbau und Abstimmung mit Behörden oder Vermietern.
Zusammenfassung
Der Einbau eines Treppenlifts ist im privaten Eigentum meist genehmigungsfrei. In Miet- oder Gemeinschaftsimmobilien ist jedoch das Einverständnis anderer Parteien erforderlich. Fördergelder wie der Pflegekassenzuschuss oder KfW-Zuschuss müssen unbedingt vor Einbau beantragt werden. Lassen Sie sich umfassend beraten – ProLift Treppenlifte hilft Ihnen gerne weiter.
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