Welche Nachweise brauche ich für die Steuererklärung beim Treppenlift-Kauf?

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Welche Nachweise brauche ich für die Steuererklärung beim Treppenlift-Kauf?

Ein Treppenlift ist eine wichtige Investition in die eigene Mobilität und Lebensqualität – und kann steuerlich geltend gemacht werden. Doch welche Unterlagen müssen Sie dem Finanzamt vorlegen, damit die Kosten auch anerkannt werden?

(Wir bieten hier keine Steuerberatung. Für Ihren individuellen Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.)

Grundsätzliches zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Treppenlifts

Ein Treppenlift kann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich berücksichtigt werden. Das bedeutet: Wenn Ihnen durch Ihre gesundheitliche Situation zwangsläufig höhere Kosten entstehen, dürfen Sie diese teilweise von der Steuer absetzen.

Voraussetzung ist aber: Die Notwendigkeit muss glaubhaft und gut dokumentiert sein.

Diese Nachweise sollten Sie bereithalten

Damit das Finanzamt Ihren Treppenlift anerkennt, benötigen Sie einige konkrete Unterlagen:

  • Ärztliches Attest oder amtsärztliches Gutachten
    Ein Attest Ihres Haus- oder Facharztes, aus dem hervorgeht, dass der Treppenlift medizinisch notwendig ist.

  • Noch besser: Ein amtsärztliches Gutachten, das ausdrücklich den Einbau eines Treppenlifts empfiehlt.

  • Pflegegrad-Bescheid
    Wenn Sie einen Pflegegrad haben, legen Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse bei. Dieser unterstreicht Ihren Bedarf und Ihre eingeschränkte Mobilität.

  • Rechnung des Treppenlifts
    Die vollständige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer muss auf Ihren Namen ausgestellt sein. Sie dient als Kostenbeleg.

  • Nachweis über Eigenleistung
    Das Finanzamt erkennt nur selbst getragene Kosten an. Zuschüsse (z. B. von der Pflegekasse oder der KfW) müssen in der Steuererklärung abgezogen werden.

  • Einbau- und Zahlungsnachweis
    Wichtig ist auch ein Beleg über den tatsächlichen Einbau sowie eine Quittung oder ein Kontoauszug über die Zahlung.

Ist ein Attest zwingend erforderlich?

In den meisten Fällen ja. Ohne ärztlichen Nachweis wird ein Treppenlift nur selten steuerlich anerkannt. Die Finanzämter prüfen sehr genau, ob der Lift aus medizinischer Sicht notwendig war oder nur der Bequemlichkeit dient.

Kann ich auch ohne Pflegegrad Kosten absetzen?

Ja. Ein Pflegegrad hilft, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass Ihre gesundheitliche Einschränkung den Einbau des Treppenlifts medizinisch erforderlich macht – und Sie dies durch ein Attest belegen können.

Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Sie können folgende Ausgaben angeben:

  • Anschaffungskosten des Treppenlifts

  • Montagekosten

  • eventuelle Umbaukosten an der Treppe (wenn notwendig)

  • Wartungskosten (je nach individueller Absprache mit dem Finanzamt)

Nicht absetzbar sind:

  • Förderungen und Zuschüsse, die Sie erhalten haben

  • reine Service- oder Garantieverlängerungen

So tragen Sie die Kosten richtig in die Steuererklärung ein

Die Ausgaben tragen Sie in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Wichtig ist, dass Sie alle Nachweise vollständig beifügen oder auf Nachfrage schnell nachreichen können.

Besonderheiten bei Ehepaaren

Wenn Sie gemeinsam veranlagt sind und beide von der Nutzung des Lifts profitieren (z. B. bei doppeltem Pflegegrad), können die Ausgaben gemeinsam geltend gemacht werden – auch dann, wenn nur eine Person den Antrag stellt.

Fazit

Ein Treppenlift kann nicht nur Ihren Alltag erleichtern, sondern auch steuerlich sinnvoll sein. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation – vor allem durch ein ärztliches Attest und eine vollständige Rechnung. Je besser Ihre Unterlagen sind, desto höher ist die Chance, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt.

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