Kann ich den Treppenlift schon einbauen lassen, bevor der Zuschuss genehmigt wurde?

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Kann ich den Treppenlift schon einbauen lassen, bevor der Zuschuss genehmigt wurde?

Wer auf einen Treppenlift angewiesen ist, möchte nicht lange warten. Doch bei der Finanzierung spielt der Zuschuss der Pflegekasse eine wichtige Rolle.

Daher stellt sich häufig die Frage:

Darf der Treppenlift eingebaut werden, bevor der Zuschuss bewilligt ist?

In diesem Artikel erfahren Sie, was erlaubt ist, welche Risiken bestehen und wie Sie vorgehen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden

Grundsätzlich gilt:

Ein Zuschuss für einen Treppenlift wird nur dann bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde.

Der Einbau darf also nicht vor Antragstellung stattfinden – sonst verfällt der Anspruch auf den Zuschuss.

Gut zu wissen: Es ist nicht erforderlich, auf die Genehmigung zu warten, um den Einbau zu planen – entscheidend ist allein, dass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist.

Darf der Treppenlift direkt nach Antragstellung eingebaut werden?

Ja – theoretisch ist das möglich.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, darf der Einbau erfolgen. Dennoch gibt es eine wichtige

Einschränkung:

  • Wird der Antrag später abgelehnt, müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.

  • Der Zuschuss ist nicht garantiert, solange keine schriftliche Zusage vorliegt.

Sie tragen also ein finanzielles Restrisiko, wenn Sie den Einbau vor der Bewilligung durchführen lassen.

Wann sollte man besser auf die Genehmigung warten?

Wenn der Treppenlift nur mit dem Zuschuss finanzierbar ist, sollten Sie auf die schriftliche Bestätigung der Pflegekasse warten.

Denn:

  • Der Eigenanteil kann mehrere Tausend Euro betragen.

  • Wird der Antrag abgelehnt, entsteht eine hohe Belastung.

  • Eine spätere nachträgliche Genehmigung ist in der Regel ausgeschlossen.

Planen Sie den Einbau also nur dann vorab, wenn Sie die Kosten im schlimmsten Fall auch allein tragen könnten.

ProLift Treppenlifte unterstützt Sie bei der Antragstellung

Als erfahrener Anbieter übernimmt ProLift Treppenlifte auf Wunsch den kompletten Prozess der Antragstellung bei der Pflegekasse.

Das bedeutet für Sie:

  • Kein bürokratischer Aufwand

  • Sichere und rechtzeitige Antragstellung

  • Optimale Vorbereitung der Unterlagen

  • Persönliche Beratung bei Ablehnung oder Rückfragen

So vermeiden Sie Fehler und stellen sicher, dass der Antrag korrekt eingereicht wird – idealerweise mit einem schnellen Ergebnis.

Checkliste: So gehen Sie richtig vor

  • Pflegegrad prüfen (Voraussetzung für den Zuschuss)

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen – idealerweise mit Hilfe von ProLift

  • Kostenvoranschlag beilegen (von ProLift erstellen lassen)

  • Optional: Einbau planen, aber Termin erst nach Antragstellung festlegen

  • Bei kritischer Finanzierungslage: Auf Genehmigung warten

  • Zusage abwarten oder Risiko abwägen, falls früher eingebaut werden soll

Fazit: Antragstellung vor Einbau ist Pflicht – Genehmigung abwarten ist sicherer

Ja, Sie dürfen den Treppenlift schon einbauen lassen, bevor der Zuschuss bewilligt ist – aber nur, wenn der Antrag vorher gestellt wurde.

Ohne rechtzeitige Antragstellung entfällt der Anspruch vollständig. Wer auf Nummer sicher gehen möchte oder den Lift nur mit Zuschuss finanzieren kann, sollte in jedem Fall die Bewilligung abwarten.

ProLift Treppenlifte hilft Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden und den Zuschuss reibungslos zu erhalten.

Zusammenfassung

Ein Treppenlift darf nach Antragstellung, aber vor Genehmigung eingebaut werden – allerdings auf eigenes Risiko. Wird der Antrag später abgelehnt, gibt es keinen Zuschuss. Wer den Lift nur mit finanzieller Unterstützung stemmen kann, sollte unbedingt die Genehmigung abwarten. ProLift Treppenlifte begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

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