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Einleitung: Treppenlift-Zuschüsse – was zahlt die Pflegekasse?
Ein Treppenlift ermöglicht es vielen Menschen, trotz körperlicher Einschränkungen sicher im eigenen Zuhause zu bleiben. Doch die Anschaffung ist kostenintensiv. Gut zu wissen: Die Pflegekasse kann einen Teil der Kosten übernehmen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.
In diesem Artikel erklären wir ausführlich, welche Zuschüsse Sie von der Pflegekasse für einen Treppenlift bekommen, wie hoch die Förderung ist, wie Sie sie beantragen und worauf Sie achten sollten.
Grundvoraussetzung: Ein anerkannter Pflegegrad
Die wichtigste Voraussetzung für einen Zuschuss durch die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5).
Ohne Pflegegrad gibt es keine Förderung – auch wenn die körperliche Einschränkung nachvollziehbar ist.
Pflegegrade und Anspruch:
Pflegegrad 1–5 = förderberechtigt
Auch bei Pflegegrad 1 gibt es den vollen Zuschuss
Mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt = mehr Förderung möglich
Höhe des Zuschusses: Bis zu 4.180 Euro pro Person
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen ein Treppenlift eindeutig zählt.
Konkret bedeutet das:
Maximal 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person
Bei zwei pflegebedürftigen Personen im Haushalt: bis zu 8.360 Euro
Bei drei: bis zu 12.540 Euro, bei vier: bis zu 16.720 Euro
ProLift Treppenlifte berät Sie gerne, wie Sie den Zuschuss optimal nutzen und mit einem hochwertigen Lift kombinieren.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Die Pflegekasse fördert Maßnahmen, die das selbstständige Leben im häuslichen Umfeld erleichtern oder die Pflege erleichtern.
Beim Treppenlift zählen dazu:
Lifte für gerade und kurvige Treppen
Plattformlifte (für Rollstuhlfahrer)
Senkrechtlifte innerhalb oder außerhalb des Hauses
Auch gebrauchte Treppenlifte von Anbietern wie ProLift Treppenlifte sind förderfähig
Die Maßnahme muss vorher beantragt werden – sonst kein Zuschuss! Am besten lassen Sie den Antrag von Ihrem regionalen ProLift-Berater stellen. Dann kann nichts schief gehen!
Der Antrag auf Zuschuss ist relativ unkompliziert – aber der richtige Ablauf ist entscheidend.
So funktioniert’s:
Pflegegrad muss vorliegen (ggf. zuerst beantragen)
Kostenvoranschlag vom Anbieter (z. B. ProLift Treppenlifte) einholen
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei der Pflegekasse stellen
Warten auf die Genehmigung – erst danach mit Einbau beginnen!
Nach Einbau: Rechnung einreichen und Zuschuss erhalten
Wichtig: Am besten lassen Sie sich hier von Ihrem regionalen ProLift-Berater begleiten.
Wird der Antrag abgelehnt, prüfen Sie folgende Punkte:
Liegt ein Pflegegrad vor?
Wurde der Antrag richtig gestellt?
Wurde mit dem Einbau bereits vor Genehmigung begonnen?
Tipp: Sie können Widerspruch einlegen – und Anbieter wie ProLift Treppenlifte helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Begründung.
Kann ich den Zuschuss auch für gebrauchte Lifte nutzen?
Ja. Auch gebrauchte Treppenlifte sind förderfähig, wenn sie:
den Bedarf decken
fachgerecht eingebaut werden
technisch einwandfrei sind
ProLift Treppenlifte bietet hochwertige generalüberholte Modelle, die durch die Pflegekasse bezuschusst werden können – eine clevere Lösung für kleinere Budgets.
Kombination mit anderen Förderungen?
Die Zuschüsse der Pflegekasse dürfen nicht mit dem KfW-Zuschuss 455‑B für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
Allerdings können Sie den Pflegekassenzuschuss mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit 159 kombinieren – z. B. wenn die Kosten höher liegen als der Zuschuss.
Oft kann der Zuschuss der Pflegekasse mit anderen regionalen Fördermitteln kombiniert werden. Ihr regionaler ProLift-Berater hilft Ihnen bei der Auswahl der Fördermittel und bei der Beantragung.
Fazit: Zuschüsse machen Treppenlifte bezahlbarer
Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie bis zu 4.180 Euro pro Person von der Pflegekasse – auch für gebrauchte Lifte.
Wichtig ist der richtige Ablauf:
Erst Antrag, dann Einbau.
Anbieter wie ProLift Treppenlifte unterstützen Sie bei allen Schritten, von der Angebotserstellung bis zur Antragstellung.
Sie möchten ein individuelles Angebot inklusive Prüfung und Beantragung aller für Sie möglichen Zuschüsse? Dann klicken Sie auf die folgende Schaltfläche und tragen Ihre Daten ein. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und besprechen Ihre Situation. Für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich:
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