Was passiert mit dem Treppenlift, wenn ich ausziehe?

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Einleitung: Umzug mit Treppenlift – was tun?

Ein Treppenlift ist eine wichtige Investition in Sicherheit und Komfort. Doch was passiert, wenn Sie umziehen oder die Immobilie verkaufen? Muss der Lift mitgenommen werden? Kann er bleiben? Oder lohnt sich ein Rückbau?

In diesem Artikel zeigen wir, welche Möglichkeiten Sie haben, was bei Miet- oder Eigentumswohnungen zu beachten ist und wie Sie den Treppenlift eventuell weiterverwenden oder verkaufen können.

Grundsatzfrage: Eigentum oder Miete?

Zunächst kommt es darauf an, wem der Treppenlift gehört. Das bestimmt, wie flexibel Sie beim Auszug sind.

Drei Möglichkeiten:

  • Kauf: Der Treppenlift gehört Ihnen – Sie entscheiden über Verbleib oder Mitnahme.

  • Miete: Der Lift bleibt Eigentum des Anbieters – Rückbau oder Umzug nach Absprache.

  • Ratenkauf oder Leasing: Eigentumsübergang ggf. erst nach vollständiger Zahlung – Vertragsbedingungen prüfen.

Option 1: Treppenlift mitnehmen

Ein Umzug bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Treppenlift zurückgelassen werden muss. In vielen Fällen ist ein professioneller Umbau möglich.

Was zu beachten ist:

  • Treppenform: Gerade Treppenlifte sind oft einfacher umzusetzen.

  • Schienenanpassung: Bei kurvigen Liften ist meist eine neue Schiene nötig.

  • Kosten: Umbau + Transport + Montage – meist zwischen 1.000 und 3.000 Euro

  • Technischer Zustand: Lohnt sich der Umbau bei einem älteren Modell?

Ein Beratungstermin bei ProLift Treppenlifte kann klären, ob eine Mitnahme wirtschaftlich sinnvoll ist.

Option 2: Treppenlift verkaufen

Wenn eine Mitnahme nicht in Frage kommt, können Sie den Lift gebraucht verkaufen – an Privatpersonen oder zurück an den Anbieter.

Möglichkeiten:

  • Verkauf an ProLift Treppenlifte (je nach Zustand und Modell)

  • Online-Gebrauchtportale oder Kleinanzeigen

  • Soziale Netzwerke oder lokale Pflegedienste

Wichtig: Der Zustand, die Modellnummer und ein Wartungsnachweis erhöhen den Verkaufswert.

Option 3: Lift in der Immobilie lassen

Gerade bei Seniorenimmobilien oder barrierefreiem Wohnraum kann ein Lift den Verkaufswert erhöhen – oder zumindest positiv auffallen.

Wann das sinnvoll ist:

  • Nachfolgende Käufer haben selbst Bedarf

  • Die Immobilie wird als seniorengerecht beworben

  • Der Lift ist modern, gepflegt und funktionstüchtig

Tipp: Bei Verkauf unbedingt angeben, ob der Lift im Preis enthalten ist oder optional ausgebaut wird.

Rückbau durch den Anbieter – was kostet das?

Wenn Sie den Lift nicht mehr benötigen, können Sie ihn auch fachgerecht zurückbauen lassen – z. B. durch ProLift Treppenlifte.

Typische Leistungen:

  • Demontage und Entsorgung oder Wiederaufbereitung

  • Optional: Wertanrechnung bei Rücknahme

  • Kosten: ca. 300–800 Euro, je nach Modell und Aufwand

Bei ProLift können Sie Ihren Lift ohne weitere Kosten fachgerecht zurückbauen lassen, wenn der Lift bei ProLift gekauft worden ist.

Was passiert mit geförderten Treppenliften?

Wenn Sie für den Lift einen Zuschuss der Pflegekasse oder Förderung der KfW erhalten haben, bleiben diese Fördermittel auch beim Auszug erhalten – eine Rückzahlung ist nicht notwendig.

Wichtig: Der Lift darf verkauft oder umgesetzt werden – aber er muss nicht am ursprünglichen Ort verbleiben. Dokumente zur Förderung sollten jedoch archiviert bleiben.

Wann ist ein Austausch sinnvoll?

Manchmal ist es klüger, den alten Lift zurückzulassen und sich im neuen Zuhause für ein neues Modell zu entscheiden.

Gründe für einen Neuanfang:

  • Alte Schiene passt nicht mehr

  • Neuer Treppentyp (z. B. Kurve statt gerade)

  • Alter oder Verschleiß des Lifts

  • Wunsch nach modernerer Ausstattung

ProLift Treppenlifte bietet auch generalüberholte Modelle – als günstige Alternative.

Zusammenfassung

Wenn Sie ausziehen, gibt es mehrere Möglichkeiten für Ihren Treppenlift:

  • Mitnehmen: möglich, vor allem bei geraden Liften

  • Verkaufen: an Privat oder Anbieter wie ProLift Treppenlifte

  • Verbleib im Haus: kann beim Verkauf ein Vorteil sein

  • Rückbau: durch Anbieter, ggf. mit Rückkaufoption

  • Bei Miete: Rücksprache mit Vermieter nötig

  • Fördermittel: bleiben erhalten, keine Rückzahlung

Eine individuelle Beratung hilft, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.

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