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Einleitung: Wer zahlt den Treppenlift?
Ein Treppenlift kann Senioren oder Menschen mit Einschränkungen helfen, sicher in ihrem Zuhause zu bleiben.
Doch viele stellen sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten – Krankenkasse, Pflegekasse oder niemand?
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau die Pflegekasse bei einem Treppenlift bezahlt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Schritt für Schritt an den Zuschuss kommen.
Pflegekasse oder Krankenkasse – wer ist zuständig?
Wichtig zu wissen:
Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kosten. Die gesetzliche Krankenkasse hingegen zahlt keinen Treppenlift, da er nicht als medizinisches Hilfsmittel gilt.
Zusammenfassung:
Pflegekasse = zuständig bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1–5)
Krankenkasse = keine Kostenübernahme
Was übernimmt die Pflegekasse konkret?
Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählt.
Leistungsumfang:
Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Person
Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.720 Euro möglich
Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
Geld kann für Neu- oder Gebrauchtlift genutzt werden
Die Treppenlifte von ProLift Treppenlifte sind förderfähig
Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss
Damit die Pflegekasse zahlt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Anerkannter Pflegegrad (1–5) liegt vor
Der Treppenlift ermöglicht dem Pflegebedürftigen, länger zu Hause zu wohnen
Maßnahme wird vorher beantragt und genehmigt
Lift ist für das tägliche Leben notwendig (z. B. Zugang zum Bad, Schlafzimmer, Ausgang)
Tipp: Auch bei Pflegegrad 1 ist bereits eine Förderung möglich – viele wissen das nicht!
Wie beantragt man den Zuschuss bei der Pflegekasse?
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Pflegegrad prüfen oder beantragen
Kostenvoranschlag vom Treppenlift-Anbieter einholen (ProLift kümmert sich hier gern um Sie)
Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos oder mit Vordruck
Treppenlift einbauen lassen
Rechnung einreichen und Zuschuss erhalten
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt werden, sonst wird er oft abgelehnt.
Gern berät Sie Ihr regionaler ProLift Berater zu diesem Thema und hilft Ihnen auch bei der Antragstellung.
Können auch Mieter den Zuschuss bekommen?
Ja. Der Zuschuss ist nicht an Eigentum gebunden.
Wichtig für Mieter:
Vermieter muss der Maßnahme zustimmen
Ein Rückbau kann verlangt werden – dieser ist aber meist problemlos möglich
Viele Vermieter stimmen zu, wenn der Einbau fachgerecht erfolgt
Wenn möglich, holen Sie den Eigentümer oder einen Vertreter der Eigentümer zu dem Beratungs-Gespräch mit dem ProLift Berater dazu. Dann können vor Ort direkt alle offenen Fragen geklärt werden.
Was ist mit privaten Pflegekassen?
Auch private Pflegekassen zahlen den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – in gleicher Höhe wie gesetzliche Pflegekassen.
Das bedeutet:
Auch privat Versicherte haben Anspruch auf bis zu 4.180 Euro pro Person
Verfahren ist identisch – Antrag, Umsetzung
Auch hier hilft Ihnen Ihr regionaler ProLift Berater weiter
Was passiert bei Ablehnung?
Wenn der Antrag abgelehnt wird, lohnt sich oft ein Widerspruch – besonders bei nachvollziehbarer Notwendigkeit.
Typische Gründe für Ablehnung:
Kein Pflegegrad vorhanden
Maßnahme wurde bereits durchgeführt
Unklare Begründung des Antrags
Tipp: Bei Unsicherheit hilft Ihnen Ihr ProLift Berater bei der Formulierung.
Kombination mit anderen Förderungen möglich?
Ja – aber nur eingeschränkt.
Pflegekassenzuschuss kann nicht mit KfW-Zuschuss 455-B für dieselbe Maßnahme kombiniert werden
Kombination mit KfW-Kredit 159 ist möglich
Auch regionale Förderprogramme oder Sozialhilfeleistungen können ergänzend beantragt werden
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person für einen Treppenlift
Voraussetzung: Pflegegrad 1–5 und Antrag vor dem Einbau
Zuschuss gilt für Neu- und Gebrauchtlifte, z. B. von ProLift
Auch Mieter und privat Versicherte können gefördert werden
Widerspruch lohnt sich, wenn der Antrag abgelehnt wird
Kombination mit anderen Förderungen ist nur teilweise möglich
Sie möchten ein individuelles Angebot inklusive Prüfung und Beantragung aller für Sie möglichen Zuschüsse? Dann klicken Sie auf die folgende Schaltfläche und tragen Ihre Daten ein. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und besprechen Ihre Situation. Für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich:
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