Kostenfreies Servicetelefon:
0800 - 5 888 620
Artikel anhören
Wie beantrage ich KfW-Fördermittel für einen Treppenlift?
Ein Treppenlift ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause. Doch die Anschaffungskosten schrecken viele ab.
Die KfW-Förderung für altersgerechtes Umbauen bietet hier wertvolle finanzielle Unterstützung.
In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie KfW-Fördermittel für einen Treppenlift beantragen können – verständlich, übersichtlich und praxisnah.
Was ist die KfW-Förderung 455-B?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren. Dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts. Das Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ fördert bauliche Maßnahmen mit bis zu 2.500 € Zuschuss pro Wohneinheit.
Gut zu wissen:
Der Zuschuss ist kein Kredit, sondern nicht rückzahlbares Geld
Es ist kein Pflegegrad nötig
Die Förderung gilt für alle Altersgruppen
Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Damit Sie den Zuschuss für einen Treppenlift erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Die Immobilie liegt in Deutschland
Sie sind Eigentümer oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters
Der Lift wird in einem privaten Wohnraum eingebaut
Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt
Ein Fachunternehmen wie ProLift Treppenlifte führt den Umbau durch
1. Förderantrag online stellen (gern macht das auch Ihr regionaler ProLift-Berater für Sie)
Besuchen Sie das KfW-Zuschussportal: https://www.kfw.de/zuschussportal
Registrieren Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort
Wählen Sie das Programm 455-B
Geben Sie die Maßnahme an (z. B. „Einbau eines Treppenlifts“)
Tragen Sie die geplanten Kosten ein
2. Bestätigung abwarten
Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zusage der KfW. Erst danach dürfen Sie einen Auftrag erteilen. Die Zusage erhalten Sie in der Regel direkt nach der Online-Beantragung per E-Mail.
3. Treppenlift beauftragen
Jetzt können Sie ein Angebot annehmen und den Lift installieren lassen – zum Beispiel durch ProLift Treppenlifte, ein Fachbetrieb mit Erfahrung im Förderverfahren.
4. Einbau durchführen lassen
Die Maßnahme muss von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
5. Nachweise einreichen
Nach der Installation reichen Sie folgende Unterlagen bei der KfW ein:
Rechnungen
Zahlungsnachweise
Fotos (vorher / nachher)
6. Zuschuss erhalten
Nach Prüfung überweist die KfW den genehmigten Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Wichtige Hinweise zur KfW-Förderung
Reichen Sie den Antrag immer vor Vertragsabschluss ein
Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, max. 2.500 €
Eine Kombination mit Pflegekassenzuschüssen oder Krediten ist erlaubt
Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein
Vorteile der KfW-Förderung
Keine Rückzahlung
Auch ohne Pflegegrad verfügbar
Einfache Online-Abwicklung
Kombinierbar mit weiteren Förderungen
Sicherheit durch professionelle Umsetzung durch Firmen wie ProLift Treppenlifte
Die KfW-Förderung 455-B ist eine großartige Möglichkeit, den Einbau eines Treppenlifts finanziell zu erleichtern. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig vor dem Kauf zu stellen und sich von einem erfahrenen Anbieter wie ProLift Treppenlifte begleiten zu lassen. Mit dem KfW-Zuschuss sparen Sie bares Geld – und gewinnen wertvolle Lebensqualität.
Zusammenfassung
Sie möchten einen Treppenlift mit Hilfe der KfW fördern lassen? Dann stellen Sie den Antrag im KfW-Zuschussportal, vor der Bestellung. Nach der Zusage lassen Sie den Lift einbauen und reichen die Belege ein. Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto. Einfach, sicher, und bis zu 2.500 € günstiger!
Sie möchten ein individuelles Angebot inklusive Prüfung und Beantragung aller für Sie möglichen Zuschüsse? Dann klicken Sie auf die folgende Schaltfläche und tragen Ihre Daten ein. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und besprechen Ihre Situation. Für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich:
Kostenfreies Buch
"Der Weg zu Ihrem Treppenlift"
per E-Mail jetzt kostenfrei anfordern
© 2025 ProLift Treppenlifte GmbH.
This site is not a part of the Facebook TM website or Facebook TM Inc. Additionally, this site is NOT endorsed by FacebookTM in any way.
FACEBOOK TM is a trademark of FACEBOOK TM, Inc.