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Wie funktioniert die Kombination aus Pflegekasse, KfW-Förderung und Krankenkasse beim Treppenlift-Kauf?
Ein Treppenlift ist eine wertvolle Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Anschaffungskosten können jedoch hoch ausfallen. Zum Glück gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten – etwa durch die Pflegekasse, die KfW oder in seltenen Fällen auch die Krankenkasse.
Viele fragen sich: Kann man diese Förderungen miteinander kombinieren? Hier kommt die Antwort.
Zuschuss von der Pflegekasse – die wichtigste Förderung
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person, wenn ein Treppenlift zur Verbesserung des Wohnumfelds beiträgt.
Voraussetzungen:
Pflegegrad 1 bis 5 ist anerkannt
Antrag wird vor dem Kauf oder Einbau gestellt
Der Zuschuss gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt ist eine Förderung von bis zu 16.000 € möglich
Wichtig: Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
KfW-Förderung – nur als Kredit mit Pflegekassenzuschuss kombinierbar
Die KfW-Bank bietet mit dem Programm 159 einen zinsgünstigen Kredit zur Barrierereduzierung an – auch für Treppenlifte. Dieser Kredit kann mit dem Pflegekassenzuschuss kombiniert werden.
Eine Kombination von Pflegekassenzuschuss und KfW-Zuschuss (Programm 455-B) ist hingegen nicht möglich, da keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erlaubt ist.
So funktioniert die Kombination:
Zuschuss von der Pflegekasse beantragen
Für den Restbetrag: KfW-Kredit zur Finanzierung
Beide Anträge müssen vor dem Kauf gestellt werden
Zwei Lifte = zwei Förderwege: Pflegekasse & KfW-Zuschuss getrennt nutzbar
In bestimmten Fällen kann man sowohl den Pflegekassenzuschuss als auch den KfW-Zuschuss (455-B) nutzen – aber nicht für denselben Lift.
Das ist möglich, wenn zwei Treppenlifte gebraucht werden, z. B.:
Ein Lift innen im Haus – finanziert über die Pflegekasse
Ein Lift außen am Hauseingang – bezuschusst durch die KfW
Voraussetzung: Es handelt sich nachweislich um zwei getrennte bauliche Maßnahmen mit eigenen Kosten.
Krankenkasse: Nur selten zuständig
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Treppenlift nur in Ausnahmefällen, wenn:
Kein Pflegegrad vorliegt
Der Lift ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel ist
Ein ärztliches Attest vorliegt, das eine zwingende Notwendigkeit bestätigt
In der Praxis verweisen Krankenkassen jedoch meist auf die Pflegekasse.
Finanzierungslücke? Günstiger Kredit als Lösung
Werden nicht alle Kosten durch Zuschüsse gedeckt, kann ein Kredit helfen – z. B. über einen speziellen Kredit für Rentner, den Sie hier bei FINANZCHECK finden.
Vorteile:
Flexible Laufzeiten und Raten
Auch bei kleiner Rente oft machbar
Schnelle Online-Prüfung
Hinweis: ProLift erhält keine Provision für die Vermittlung an Finanzcheck. Aufgrund guter Erfahrung empfehlen wir dieses Portal gern weiter.
So hilft Ihnen ProLift Treppenlifte
ProLift Treppenlifte bietet Ihnen:
Unterstützung bei Anträgen bei Pflegekasse, KfW & Co.
Detaillierte Kostenvoranschläge für Förderstellen
Tipps zur optimalen Förderkombination
Hilfe bei Widersprüchen oder Rückfragen
Fazit: Kombinieren ja – aber mit klaren Regeln
Die Kombination aus Pflegekassenzuschuss und KfW-Kredit ist zulässig und oft sinnvoll. Eine Kombination aus Pflegekasse und KfW-Zuschuss ist nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um zwei separate Maßnahmen. Ein zweiter Lift kann unter Umständen über die KfW bezuschusst werden, wenn der erste durch die Pflegekasse gefördert wurde. Lassen Sie sich bei ProLift Treppenlifte kostenlos beraten – wir zeigen Ihnen, wie Sie die optimale Finanzierungslösung finden.
Zusammenfassung
Beim Kauf eines Treppenlifts können Sie sowohl Pflegekasse als auch KfW in Anspruch nehmen – aber nur in bestimmter Kombination. Der Pflegekassenzuschuss lässt sich nicht mit dem KfW-Zuschuss für denselben Lift kombinieren, wohl aber mit einem KfW-Kredit. Bei zwei Liften können Sie jede Maßnahme separat fördern lassen. ProLift Treppenlifte hilft Ihnen dabei, die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.
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