Können auch andere Familienmitglieder den Treppenlift nutzen?

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Einleitung: Darf nur eine Person den Treppenlift nutzen?

Ein Treppenlift verbessert die Mobilität und sorgt für mehr Sicherheit im Alltag. Viele Familien fragen sich jedoch:


Können auch andere Familienmitglieder den Treppenlift nutzen – oder ist er nur für den Hauptnutzer gedacht?

Die gute Nachricht: Ein Treppenlift darf in der Regel von allen Familienmitgliedern genutzt werden, sofern gewisse Punkte beachtet werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann das erlaubt ist, worauf Sie achten sollten und welche Besonderheiten bei geförderten Liften gelten.

Grundsätzlich: Treppenlifte sind nicht personengebunden

Ein Treppenlift ist technisch gesehen kein persönliches Hilfsmittel, sondern eine bauliche Maßnahme.

Das bedeutet: Er ist fest installiert und dient der allgemeinen Barrierefreiheit im Haus.

Daher gilt:

Alle Personen im Haushalt dürfen den Treppenlift benutzen, sofern sie:

  • sich sicher bedienen können

  • die Gewichtsbeschränkung nicht überschreiten

  • die Sicherheitsfunktionen beachten

Dies ist besonders praktisch bei temporären Einschränkungen – z. B. nach Operationen, bei Schwangerschaft oder bei kleinen Kindern mit eingeschränkter Gehfähigkeit.

Beispiele aus dem Alltag: Wer nutzt den Treppenlift noch?

Ein Treppenlift erleichtert nicht nur Senioren den Alltag.

Auch andere Familienmitglieder profitieren – z. B.:

  • Partner oder Ehepartner, die später ebenfalls Unterstützung brauchen

  • Enkelkinder mit Gips oder Krücken

  • Erwachsene Kinder nach Unfällen oder Operationen

  • Menschen mit chronischen Gelenkerkrankungen oder Gleichgewichtsproblemen

Ein Lift von ProLift Treppenlifte lässt sich dabei leicht bedienen – meist per Joystick oder Fernbedienung.

Was ist bei Pflegekassenzuschüssen zu beachten?

Wurde der Treppenlift mit einem Zuschuss der Pflegekasse finanziert, gibt es keine Pflicht, dass nur die Person mit Pflegegrad den Lift nutzt.

Wichtig zu wissen:

  • Der Lift muss vorrangig der Person mit Pflegegrad zugutekommen

  • Die Mitbenutzung durch andere ist erlaubt

  • Eine Zweckentfremdung (z. B. als Lastenaufzug) ist nicht zulässig

Es empfiehlt sich, den Zweck bei der Antragstellung möglichst klar zu beschreiben – hier hilft Ihnen der Kundenservice von ProLift Treppenlifte.

Technische Hinweise: Darauf sollten Mitnutzer achten

Damit alle Familienmitglieder den Lift sicher nutzen können, sollte die Einweisung sorgfältig erfolgen.

Zu beachten:

  • Sitz richtig einstellen (Höhe, Armlehnen, Gurt)

  • Bedienung kurz erklären

  • Not-Aus-Schalter zeigen

  • Maximales Gewicht einhalten (steht im Handbuch, oft 120–140 kg)

Ein gemeinsames Probefahren schafft Sicherheit – gerade für Kinder oder ungeübte Nutzer.

Gibt es Einschränkungen?

In wenigen Fällen kann es Einschränkungen geben – z. B. bei sehr steilen Treppen oder bei speziellen Modellen.

Mögliche Grenzen:

  • Enge Kurvenlifte mit wenig Platz

  • Außenlifte, bei denen zusätzliche Vorsicht geboten ist

  • Personen mit starkem Übergewicht – ggf. Speziallift erforderlich

ProLift Treppenlifte berät Sie im Vorfeld zur optimalen Lösung – individuell auf alle Nutzer abgestimmt.

Fazit: Ja, auch andere dürfen den Lift nutzen

Ein Treppenlift ist eine gemeinsame Erleichterung für den Haushalt – nicht nur für eine Person. Auch andere Familienmitglieder dürfen ihn nutzen, solange sie sich an die Sicherheitsvorgaben halten.

Das macht den Lift zu einer echten Investition für die ganze Familie.

Zusammenfassung

Ein Treppenlift von ProLift Treppenlifte darf in der Regel von allen Familienmitgliedern genutzt werden – ob jung oder alt.

Die Voraussetzung ist eine sichere Nutzung, kein Missbrauch als Lastentransport und die Einhaltung der technischen Vorgaben.

Auch bei Pflegekassenzuschüssen ist die Mitbenutzung durch andere erlaubt, solange die geförderte Person den Hauptnutzen hat.

Der Treppenlift ist somit ein gemeinsames Hilfsmittel für mehr Komfort, Sicherheit und Barrierefreiheit im ganzen Haus.

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