Was ist das KfW-Programm 455-B und wie nutze ich es für einen Treppenlift?

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Was ist das KfW-Programm 455-B und wie nutze ich es für einen Treppenlift?

Ein Treppenlift schafft mehr Sicherheit und Lebensqualität im eigenen Zuhause. Doch die Anschaffung ist mit Kosten verbunden. Genau hier setzt das KfW-Programm 455-B an. Es unterstützt bauliche Maßnahmen für ein barrierefreies Wohnen – und damit auch den Einbau eines Treppenlifts.

In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter dem Programm steckt, wie viel Geld Sie bekommen können und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.

Das KfW-Programm 455-B heißt offiziell: „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“.
Es richtet sich an alle, die Barrieren im Wohnumfeld abbauen möchten – unabhängig vom Alter oder Pflegegrad.

Wichtig: Der Zuschuss wird nicht automatisch gewährt, sondern muss vor dem Beginn der Maßnahme beantragt werden. Das geschieht online. Ihr regionaler ProLift-Berater macht das gemeinsam mit Ihnen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Investitionszuschuss steht folgenden Gruppen offen:

  • Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern

  • Wohnungseigentümer

  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)

  • Vermieter oder Investoren, die Wohnraum vermieten oder schaffen

Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich – anders als bei Zuschüssen der Pflegekasse. Eine Kombination mit dem Zuschuss der Pflegekasse ist nicht möglich.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 455-B fördert Maßnahmen zur:

  • Reduzierung von Barrieren, z. B. Einbau eines Treppenlifts

  • Verbesserung der Wohnsicherheit, z. B. durch Notrufsysteme oder rutschhemmende Böden

Treppenlifte fallen klar unter den Punkt „Überwindung von Treppen und Stufen“. Sowohl gerade als auch kurvige Lifte sind förderfähig.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • 10 % der förderfähigen Kosten

  • Maximal 2.500 € pro Wohneinheit

  • Mehrere Maßnahmen können kombiniert werden, z. B. Lift + Türverbreiterung

Beispiel:
Ein Treppenlift kostet 7.000 €. Dann wären 700 € Zuschuss möglich.

Wie läuft die Antragstellung ab?

1. Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten
Der Zuschuss muss vor dem Kauf und vor dem Einbau online im KfW-Zuschussportal beantragt werden.

2. Anbieterangebot hochladen
Ein verbindliches Angebot, z. B. von ProLift Treppenlifte, muss vorgelegt werden.

3. Zusage abwarten
Nach Einreichung erhalten Sie online eine sofortige Bestätigung, sofern Fördergelder im KfW-455-B-Topf vorhanden sind.

4. Einbau durchführen lassen
Erst jetzt darf die Maßnahme umgesetzt werden.

5. Rechnung einreichen und Zuschuss erhalten
Nach Abschluss reichen Sie die Rechnung ein und bekommen das Geld direkt überwiesen.

Was ist wichtig bei der Planung?

  • Ohne rechtzeitigen Antrag verfällt der Anspruch

  • Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen

  • Die Förderung ist kombinierbar mit Zuschüssen der Pflegekasse

Tipp: ProLift Treppenlifte unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und berät kostenlos zur optimalen Finanzierung.

KfW-Zuschuss 455-B vs. Pflegekassenzuschuss

Merkmal KfW 455-B Pflegekasse (nach § 40 SGB XI)

Pflegegrad erforderlich? Nein Ja (ab Pflegegrad 1)

Zuschusshöhe Bis zu 2.500 € Bis zu 4.180 € pro Person

Antrag vor Maßnahme? Ja Ja

Kombination möglich? Ja, mit Steuerbonus Ja (abhängig vom Förderprogramm)

Fazit

Das KfW-Programm 455-B ist eine wertvolle Unterstützung für alle, die ihr Zuhause barrierefrei gestalten möchten. Der Einbau eines Treppenlifts wird mit bis zu 2.500 € bezuschusst – ganz unabhängig von Alter oder Pflegegrad.

Wichtig ist nur: Den Antrag rechtzeitig stellen und auf einen professionellen Anbieter wie ProLift Treppenlifte setzen.

Zusammenfassung

Der KfW-Zuschuss 455-B fördert den Einbau von Treppenliften mit bis zu 2.500 €. Anspruch haben Eigentümer, Mieter und Vermieter – unabhängig vom Pflegegrad. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. ProLift Treppenlifte hilft bei der Auswahl, Antragstellung und Umsetzung.

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