Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift? Wenn ja, wann?

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Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift? Wenn ja, wann?

Ein Treppenlift kann die Lebensqualität erheblich verbessern – vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Doch die Frage nach der Finanzierung stellt sich frühzeitig. Viele denken dabei an die Krankenkasse.

Doch zahlt die Krankenkasse überhaupt einen Treppenlift? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

In diesem Artikel klären wir, wann die Krankenkasse hilft, wo die Pflegekasse einspringt und was Sie konkret tun können, um Zuschüsse zu erhalten.

Krankenkasse oder Pflegekasse – wer ist zuständig?

Viele Menschen verwechseln die Zuständigkeiten:

  • Die gesetzliche Krankenkasse ist in erster Linie für medizinische Hilfsmittel zuständig (z. B. Rollatoren, Prothesen).

  • Die Pflegekasse ist eine eigenständige Kasse innerhalb der Krankenkasse – sie übernimmt Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.

Ein Treppenlift fällt nicht unter die medizinischen Hilfsmittel, sondern wird als Wohnumfeldverbesserung eingestuft. Daher ist in den meisten Fällen die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner – nicht die Krankenkasse.

Wann zahlt die Pflegekasse einen Treppenlift-Zuschuss?

Ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad ist möglich.

Die Voraussetzungen:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) liegt vor

  • Der Treppenlift ermöglicht es, länger im eigenen Zuhause zu leben

  • Der Antrag wird vor dem Kauf gestellt und genehmigt

  • Der Einbau verbessert die Pflegesituation oder Selbstständigkeit

Auch mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt können jeweils bis zu 4.180 Euro erhalten – maximal jedoch 16.720 Euro pro Haushalt

Wie stelle ich den Antrag richtig?

Damit die Förderung bewilligt wird, beachten Sie bitte:

  • Vor dem Einbau den Antrag bei der Pflegekasse stellen

  • Ein Kostenvoranschlag eines Anbieters wie ProLift Treppenlifte beilegen

  • Auf Wunsch unterstützt ProLift beim gesamten Antragsprozess

  • Warten Sie auf den Bewilligungsbescheid, bevor der Lift montiert werden kann

Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen – auch hierbei unterstützt ProLift Sie gern.

Welche Rolle spielt die Krankenkasse trotzdem?

Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse den Treppenlift nicht direkt zahlt, kann sie trotzdem relevant sein:

  • Bei der Feststellung des Pflegegrads, da sie Gutachter (z. B. vom MD) beauftragt

  • Als Träger der Pflegekasse, an die der Antrag formal geht

  • Im Bereich der medizinischen Beratung oder bei der Koordination mit anderen Hilfsmitteln

Eine direkte Zahlung erfolgt von der Krankenkasse nicht, aber sie ist Teil des Prozesses.

Was tun, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Liegt noch kein Pflegegrad vor, kann dieser beantragt werden.

Dafür notwendig:

  • Antrag bei der Pflegekasse einreichen

  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

  • Pflegegrad wird nach Punkten vergeben

Wird ein Pflegegrad anerkannt, kann im Anschluss der Antrag auf den Treppenlift-Zuschuss gestellt werden.

Wenn es eilig ist, kann der Antrag auf Zuschuss für den Treppenlift direkt mit dem Antrag auf Pflegegrad gestellt werden. Ihr regionaler ProLift-Berater wird Sie dazu ausführlich beraten.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bei Ablehnung

Wird der Antrag nicht genehmigt oder liegt kein Pflegegrad vor, gibt es weitere Optionen:

  • KfW-Förderung (Programm 455-B für altersgerechten Umbau)

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten als außergewöhnliche Belastung

  • Ratenzahlung oder Kredite – z. B. über den Kredit für Rentner von Finanzcheck

  • Regionale Förderprogramme der Länder oder Kommunen

ProLift Treppenlifte informiert Sie individuell über alle Möglichkeiten.

Zusammenfassung

Die gesetzliche Krankenkasse selbst zahlt keinen Treppenlift. Zuständig ist die Pflegekasse – vorausgesetzt, ein Pflegegrad liegt vor. Dann ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person möglich. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Auch ohne Pflegegrad gibt es Alternativen – von KfW-Zuschüssen bis zur Finanzierung. ProLift Treppenlifte steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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